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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2018 - L 16 KR 392/17   

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https://dejure.org/2018,87310
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2018 - L 16 KR 392/17 (https://dejure.org/2018,87310)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.11.2018 - L 16 KR 392/17 (https://dejure.org/2018,87310)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. November 2018 - L 16 KR 392/17 (https://dejure.org/2018,87310)
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  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - Abgrenzung zwischen stationärer Krankenhausbehandlung und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2018 - L 16 KR 392/17
    Sie umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die im Rahmen einer ambulanten Versorgung oder medizinischer Rehabilitation entweder überhaupt nicht oder nicht in dieser Weise, insbesondere dieser Kombination und Konzentration, ergriffen werden können (BSG Urteil vom 10. April 2008 - B 3 KR 14/07 R-).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass eine Krankenhausbehandlung im Sinne von § 27 Abs. 1 S 1 SGB V auch darauf abzielt, eine Verschlimmerung der Krankheitsbeschwerden zu verhüten (vgl BSG Urteil vom 10. April 2008, -B 3 KR 14/07 R-; BSG, Urteil vom 17. November 2015 - B 1 KR 18/15 R Rdnr 11 ff).

  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2018 - L 16 KR 392/17
    Ob und mit welcher Dauer Krankenhausbehandlung erforderlich ist, ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vor dem Hintergrund des Beschlusses des Großen Senats (Beschluss vom 25. September 2007, - GS 1/06 - GesR 2008, 83) von der Krankenkasse und im Streitfall von den Gerichten selbstständig zu prüfen und zu entscheiden, ohne dass dabei den Krankenhausärzten eine Einschätzungsprärogative zukommt.
  • BSG, 19.09.2013 - B 3 KR 34/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung nicht operativer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2018 - L 16 KR 392/17
    Der Behandlungspflicht zugelassener Krankenhäuser (§ 109 Abs. 4 SGB V) steht ein Vergütungsanspruch gegenüber, der auf der Grundlage der gesetzlichen Ermächtigung in den §§ 16, 17 KHG in der Pflegesatzvereinbarung zwischen Krankenhausträger und Krankenkasse festgelegt wird (BSG Urteil vom 19. September 2013 - B 3 KR 34/12 R).
  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 13/14 R

    Krankenversicherung - Krankenhausabrechnung - Prüfung der sachlich-rechnerischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2018 - L 16 KR 392/17
    Die Beklagte konnte hier nicht mit einer Gegenforderung aus öffentlich-rechtlichem Erstattungsanspruch gegen die Hauptforderung aufrechnen, weil der Erstattungsanspruch nicht bestand (dazu allgemein BSGE 109, 236 = SozR 4-5560 § 17b Nr. 2; BSG SozR 4-2500 § 264 Nr. 3 Rdnr 15; BSG, Urteil vom 23. Juni 2015 - B 1 KR 13/14 R Rdnr 10).
  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2018 - L 16 KR 392/17
    Die Beklagte konnte hier nicht mit einer Gegenforderung aus öffentlich-rechtlichem Erstattungsanspruch gegen die Hauptforderung aufrechnen, weil der Erstattungsanspruch nicht bestand (dazu allgemein BSGE 109, 236 = SozR 4-5560 § 17b Nr. 2; BSG SozR 4-2500 § 264 Nr. 3 Rdnr 15; BSG, Urteil vom 23. Juni 2015 - B 1 KR 13/14 R Rdnr 10).
  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 18/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Erforderlichkeit von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2018 - L 16 KR 392/17
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass eine Krankenhausbehandlung im Sinne von § 27 Abs. 1 S 1 SGB V auch darauf abzielt, eine Verschlimmerung der Krankheitsbeschwerden zu verhüten (vgl BSG Urteil vom 10. April 2008, -B 3 KR 14/07 R-; BSG, Urteil vom 17. November 2015 - B 1 KR 18/15 R Rdnr 11 ff).
  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 24/07 R

    Krankenversicherung - Überprüfung der Notwendigkeit, Art und Dauer der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2018 - L 16 KR 392/17
    Die Beurteilung der Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit ist durch den verantwortlichen Krankenhausarzt im Abrechnungsstreit zwischen Krankenhaus und Krankenkasse immer daraufhin zu überprüfen, ob nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung und dem damals verfügbaren Wissens- und Kenntnisstand des Krankenhausarztes - ex ante - eine Krankenhausbehandlung erforderlich war, seine Beurteilung also den medizinischen Richtlinien, Leitlinien und Standards entsprach und nicht im Widerspruch zur allgemeinen oder besonderen ärztlichen Erfahrung stand (BSG Urteil vom 22. April 2009, -B 3 KR 24/07 R mwN).
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